Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der RESTLOS Industrieverwertung & Service GmbH („restlos“)

I. Allgemeines

  1. Leistungen der Restlos Industrieverwertungen & Service GmbH, Vertragswaren
    1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Auktionen und öffentlich zugänglichen Versteigerungen („Versteigerungen“) und Freiverkäufe der RESTLOS Industrieverwertungen & Service GmbH („restlos.com“) im Verhältnis zu Erwerbsinteressenten („Bieter(n)“).

    1.2. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

    1.3. Die Darstellung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern („Waren“ oder „Lose“) online unter https://restlos.com oder in gedruckter Form (online Darstellungen und Printmedien gemeinsam auch „Publikationsmedien“) stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Bieter dar, Gebote auf Waren abzugeben.

    1.4. Bei den angebotenen Waren handelt es sich entweder um (i) Eigenware, (ii) Kommissionsware, d.h. restlos.com verkauft in eigenem Namen für Rechnung des jeweiligen Eigentümers (§ 383 HGB) oder (iii) restlos verkauft im Namen und für Rechnung des Eigentümers. In letztgenannten Fall kommt durch Vermittlung von restlos.com ein Kaufvertrag zwischen Bieter und Eigentümer zustande. Ob restlos Verkäufer oder Vermittler ist, wird bei der jeweiligen Versteigerung oder dem Los ausgewiesen.

    1.5. Versteigerungen (Auktionen) erfolgen häufig in Zusammenhang mit Geschäfts-, (Teil-)Betriebs- und Standortschließungen. Die Abwicklung der abgeschlossenen Rechtsgeschäfte hat in der Regel innerhalb kurzer zeitlicher Fristen und nach Maßgabe der jeweiligen Auktionsinformationen zu erfolgen. Die rechtzeitige Abholung der Ware, einschließlich Demontage (hierzu 11.6.), ist für restlos.com wesentlich und Hauptpflicht des Bieters. Die in den Auktionsinformationen enthaltenen Abholungstermine sind verbindlich im Sinne eines relativen Fixgeschäfts. Ist der Bieter Unternehmer kann restlos.com abweichend von § 376 HGB Erfüllung verlangen.

    1.6. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei allen Versteigerungen die Auktionsinformationen. Bei Widersprüchen gelten in dieser Reihenfolge:
    – Auktionsinformationen
    – diese AGB
    – gesetzliche Regelungen
  2. Zugang und Benutzerkonto
    2.1. An allen Versteigerungen und Freiverkäufen können grundsätzlich juristische Personen sowie volljährige natürliche Personen teilnehmen. restlos.com behält sich vor, bei bestimmten Versteigerungen nur Unternehmer zuzulassen. Diese Versteigerungen sind in den Publikationsmedien als gewerbliches Angebot besonders gekennzeichnet.  

    2.2. restlos.com ist nach freiem Ermessen berechtigt Bieter nicht zu einer Versteigerung zuzulassen. restlos.com behält sich vor, Bieter von der Teilnahme an Versteigerungen auszuschließen, insbesondere wenn Zweifel an der Identität oder Bonität des Bieters oder dessen Eigenschaft als Unternehmer bestehen bzw. dem Verkauf sonstige Hindernisse (z.B. Ausfuhrbeschränkungen) entgegenstehen.

    2.3. Voraussetzung für die Teilnahme an Versteigerungen oder Freiverkäufen ist die Erstellung eines Benutzerkontos unter restlos.com mit den dort geforderten Pflichtangaben. Mit der Erstellung eines Benutzerkontos hat der Bieter anzugeben, ob er in Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit handelt (Unternehmenskonto). Mit der Erstellung eines Unternehmenskontos gelten alle über das Konto abgegebenen Erklärungen und Rechtshandlungen als in Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit erfolgt.

    2.4. Der Bieter ist einverstanden, dass sämtliche Korrespondenz ausschließlich über die vom Bieter im Benutzerkonto angegebene Mailadresse in elektronischer Form erfolgt, dies gilt insbesondere für die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen Handlungen sowie für die Übersendung von Rechnungen und Zahlungsaufforderungen. Der Bieter ist damit einverstanden, dass restlos.com ihn telefonisch in Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einer Versteigerung anspricht. Ist der Bieter Unternehmer hat er nach § 14 Abs. 1 UStG die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung und ihre Lesbarkeit zu gewährleisten.
  3. Besichtigung der Ware
    Die Ware befindet sich in der Regel bei Dritten, insbesondere Auftraggebern und kann am jeweiligen Standort nach Maßgabe der Publikationsmedien besichtigt werden. Der Standort ergibt sich aus den Angaben in den Publikationsmedien oder auf Nachfrage bei restlos.com. Für Ware, die bei Dritten lagert, können Terminvorgaben bestehen. Für die Besichtigung ist eine Terminbuchung notwendig, soweit in den Publikationsmedien nicht anders angegeben. restlos.com empfiehlt die Besichtigung frühzeitig vor Beginn/Ablauf der Auktion vorzunehmen.
  4. Rechtsnatur, Ablauf der Versteigerung, Zuschlag
    4.1. Bei den Versteigerungen handelt es sich um öffentlich zugängliche Versteigerungen im Sinne von §§ 474 Abs.2 Satz 2 BGB, 312g Abs. 2 Nr. 10 BGB. Bei einem in einer Versteigerung durch Zuschlag zustande gekommenen Kaufvertrag bestehen daher für einen Verbraucher keine Widerrufsrechte; bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen (hierzu: 12.4.).

    4.2. An den Versteigerungen kann -nach Erstellung (oben 2.) eines entsprechenden Nutzerkontos (i) im Auktionssaal am Geschäftssitz von restlos.com, (ii) durch vorheriges schriftliches Vorgebot oder (iii) Online über das Portal https://restlos.com teilgenommen werden. restlos.com übernimmt keinerlei Haftung und Gewähr für die dauernde und störungsfreie Verfügbarkeit und Nutzung der Websites, der Internet- und der Telefonverbindung.

    4.3. Die einzelnen Lose einer Versteigerung sind im Online-Katalog beschrieben. Unter dem Punkt „Bieten“ können ein oder mehrere Gebote für Lose abgegeben werden. Der Gebotsbetrag ist ohne Komma, Cent-Beträge und Nachnullen einzugeben.

    4.4. Es ist untersagt, Mechanismen, Softwareprogramme oder sonstige Prozesse (z.B. „Sniper Programme“) im Rahmen des Versteigerungsvorganges zu verwenden, welche die Funktionsfähigkeit der Internetplattform in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder zerstören können. restlos.com behält sich die strafrechtliche Verfolgung und die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bezüglich solcher Vorgehensweisen vor.

    4.5. Sämtliche Versteigerungstermine und –laufzeiten für eine Auktion und darin die einzelnen Lose werden auf https://restlos.com bekanntgegeben. Ausschließlich maßgeblich ist die System-Uhrzeit auf https://restlos.com. Das auf https://restlos.com angegebene Auktionsende kann sich verschieben, da der Zuschlag erst erteilt wird, wenn das letzte Gebot mindestens 30 Sekunden Bestand hat. In der Regel erfolgt die Versteigerung in der im den Publikationsmedien aufgeführten Reihenfolge. Die Änderung der Reihenfolge, die Verbindung oder Trennung von Losen sowie der Rückzug einzelner Lose bleibt vorbehalten.

    4.6. Die zu versteigernden Waren werden zu einem Anfangsgebot (Mindestgebot) ausgeboten. Das Anfangsgebot ist eine Aufforderung, Gebote zur Ersteigerung abzugeben (invitatio ad offerendum). Die Mindeststeigerungsschritte ergeben sich – soweit im Einzelfall nichts anderes angegeben ist – aus nachstehender Tabelle:
    Gebotstabelle Gebot Mindest-Steigerungsschritt
    1,00 bis 19,00 Euro 1,00 Euro
    20,00 bis 199,00 Euro 5,00 Euro
    200,00 bis 499,00 Euro 10,00 Euro
    500,00 bis 4.999,00 Euro 50,00 Euro
    ab 5.000,00 Euro 100,00 Euro
    Bei den Geboten handelt es sich um Netto-Beträge. Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus dem Gebot, dem Aufgeld und der Ust auf beide Positionen, ermittelt gem. Ziffer 10.

    4.7. restlos.com behält sich vor Gebote abzulehnen, für diesen Fall bleibt ein zeitlich vorher abgegebenes Angebot wirksam.

    4.8. Gebote müssen den von restlos.com festgesetzten Steigerungsstufen entsprechen. Sofern ein Gebot nicht den von restlos.com festgesetzten Steigerungsstufen entspricht, ist restlos.com berechtigt, das Gebot für dessen Wirksamkeit zur nächstniedrigeren Steigerungsstufe abzurunden. restlos.com ist berechtigt, im eigenen Ermessen Gebote des Bieters während der Versteigerung, bei denen Gründe für die Annahme eines Mangels der Ernstlichkeit vorliegen, abzulehnen sowie Bieter aufzufordern, erst Waren zu bezahlen, die sie bereits erworben haben oder eine Anzahlung zu leisten, bevor sie auf weitere Waren bieten können. restlos.com ist außerdem berechtigt, einen erteilten Zuschlag wieder aufzuheben und die Versteigerung bezüglich der Ware weiterzuführen, wenn Zweifel an der Person oder Identität des Erklärenden oder sonstige Zweifel über den Zuschlag bestehen. restlos.com ist berechtigt eine Zuschlagserteilung an Bieter, welche gegen die Versteigerungsbedingungen verstoßen haben zu versagen.

    4.9. Gibt der Bieter ein höheres als das zum Erreichen des nächsten Mindeststeigerungsschritts erforderliche Gebot ab (Maximalgebot), wird dieses Gebot auf Grundlage des letzten Höchstgebots unter Beachtung der Mindeststeigerungsschritte (4.8.) bis zu dem angegebenen Maximalpreis als neues Gebot berücksichtigt, und zwar immer mit dem Betrag, der notwendig ist, um weiterhin Höchstbieter zu bleiben. Im Laufe der Auktion ist das einmal abgegebene Maximalgebot für andere Bieter nicht sichtbar. Der Bieter verliert seine Position als Höchstbieter erst, wenn ein anderer Bieter das Maximalgebot überbietet. Der Bieter erhält hierüber eine elektronische Benachrichtigung. Der Zuschlag wird zum letzten Höchstgebot erteilt, das unter dem Maximalgebot liegen kann.

    4.10. Der Zuschlag erfolgt elektronisch über die Plattform.

    4.11. Der Zuschlag wird für jedes Los erteilt ab Fundament oder Standort und unverladen.
  5. Ergänzende Regelungen für schriftliche Vorgebote
    5.1. Schriftliche Vorgebote stellen eine Beauftragung von restlos.com durch den Bieter dar, für diesen Gebote abzugeben und bei Zuschlag einen Kaufvertrag mit restlos.com für ihn abzuschließen. Der Bieter bevollmächtigt restlos.com insoweit als Stellvertreter für ihn Gebote abzugeben und den durch den Zuschlag entstehenden Kaufvertrag abzuschließen. restlos.com wird durch den Bieter von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

    5.2. Grundsätzlich werden nur schriftliche Vorgebote akzeptiert, wenn das entsprechende Auftragsformular vollständig ausgefüllt wurde. Das Auftragsformular darf nicht für weitere, über den eindeutigen Kaufauftrag hinausgehende, Mitteilungen an restlos.com verwendet werden. Derartige Mitteilungen auf dem Auftragsformular werden in keinem Fall berücksichtigt; restlos.com behält sich vor, den Kaufauftrag abzulehnen.

    5.3. Vorgebote sind Maximalgebote mit dem Ziel bestmöglich zu erwerben. Für das Maximalgebot gilt 4.9. entsprechend. Der Zuschlag wird zum letzten Höchstgebot erteilt, das unter dem Maximalgebot liegen kann.

    5.4. Der Kunde kann den Kaufauftrag bis zu 24 Stunden vor Auktionsbeginn ohne Angabe von Gründen in Textform (Fax, Brief oder E-Mail) widerrufen. Ein Widerruf später als 24 Stunden vor Auktionsbeginn sowie nach Auktionsbeginn ist grundsätzlich ausgeschlossen.

    5.5. Erhält ein Bieter mit schriftlichem Vorgebot den Zuschlag, wird er elektronisch über die Erteilung des Zuschlags informiert.
  6. Zustandekommen des Kaufvertrags, Vorbehalt
    6.1. Jedes Gebot in Bezug auf ein Los stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar und ist daher rechtsverbindlich. Vor Abgabe eines ersten Angebots wird der Bieter aufgefordert die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Auktionsinformationen zur Kenntnis zu nehmen und zu bestätigen (opt-in).
    Der Bieter ist an sein Gebot (auch Vorgebote und Maximalgebote) gebunden, bis ein Zuschlag erteilt wird, längstens jedoch bis Ablauf von 48 Stunden nach Ablauf einer Auktion.
    Der Kaufvertrag über ein Los kommt mit Zuschlag zustande. Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises und zu Abnahme.

    6.2. Der Zuschlag erfolgt zum vorgegebenen Ablauf der Auktion, soweit in den vorangehenden 30 Sekunden vor Ablauf keine weiteren Gebote erfolgt sind. Ansonsten wird der Zuschlag 30 Sekunden nach Abgabe des letzten Gebots erteilt.

    6.3. restlos.com kann den Zuschlag verweigern oder den Zuschlag zurücknehmen und das Los erneut ausbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen will oder sonst Zweifel über den Zuschlag bestehen. Ein Rechtsanspruch auf den vorhergehenden Zuschlag ist ausgeschlossen.

    6.4. restlos.com kann den Zuschlag unter Vorbehalt erteilen; in diesem Fall bleibt der Bieter 2 Wochen an sein letztes höchstes Gebot gebunden. Wird der Zuschlag unter Vorbehalt erteilt ist der Abschluss des Kaufvertrages aufschiebend bedingt durch eine Bestätigung des Gebots von restlos.com an den Bieter innerhalb dessen Bindungsfrist.
  7. Vorzeitige Beendigung der Versteigerung
    Die Versteigerung kann von restlos.com jederzeit vorzeitig beendet werden, z.B. bei technischen Problemen. In diesem Fall wird kein Zuschlag erteilt. Der zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Versteigerung Höchstbietende hat keinen Anspruch auf Erteilung des Zuschlags. restlos.com behält sich außerdem vor, die Versteigerung abzubrechen, wenn keine Gebote oder nur Gebote unterhalb der Mindestpreisvorstellung des Auftraggebers abgegeben werden. Auf den Zuschlagsvorbehalt wird in den Publikationsmedien hingewiesen.
  8. Ergänzende Regelungen für die Teilnahme von Bietern im Auktionssaal
    8.1. Aus Platzgründen ist die Teilnehmerzahl im Auktionssaal beschränkt. Die Teilnahme ist daher 24 Stunden vor Beginn der Auktion unter Angabe der Personenzahl anzumelden. restlos.com teilt dem Bieter unverzüglich mit, wenn bereits bei Anmeldung die Kapazitäten ausgeschöpft sein sollten. restlos.com behält sich vor, Bieter ohne Anmeldung zur Teilnahme vor Ort nicht zuzulassen.

    8.2.  Der Bieter kann an der Versteigerung nur unter Verwendung der von restlos.com zur Verfügung gestellten elektronischen Eingabegeräte insbesondere Laptops teilnehmen und hat Gebote unter Verwendung der Eingabegeräte abzugeben.

    8.3. Im Übrigen führt restlos.com die Versteigerung im eigenen Ermessen durch. Soweit nicht abweichend geregelt findet § 4 entsprechende Anwendung.
  9. Freiverkauf
    9.1. Im Freiverkauf können Bieter Angebote auf Lose mit eigenen Preisvorstellungen abgeben. restlos.com kann Angebote nach eigenem Ermessen und auch unter Vorbehalt annehmen.

    9.2. Der Bieter ist an sein Angebot bis zum Ablauf der angegebenen Freiverkaufszeit, mindestens jedoch 2 Wochen, gebunden.

    9.3. Der Kaufvertrag kommt mit Annahme des Angebots durch restlos.com zustande. Die Übersendung einer Auftragsbestätigung gilt als Annahme.
  10. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt, Ausfuhr
    10.1. Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt, setzt sich der Kaufpreis („Gesamtpreis“) zusammen aus dem Betrag, auf den der Zuschlag erteilt wird (Zuschlagsumme) zuzüglich des vom Bieter an restlos.com auf die Zuschlagssumme zu zahlenden Aufgeldes (Auktionsgebühr) in Höhe von 18 % zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%, die auf die Summe von Zuschlagsumme und Aufgeld erhoben wird. Auf das Aufgeld wird die gesetzliche Mehrwertsteuer auch erhoben, wenn die verkaufte Ware der Differenzbesteuerung nach § 25a UstG unterliegt oder die Umsatzsteuer auf die Ware nicht ausweisbar ist.

    10.2. Der Bieter erhält nach Ablauf der Versteigerung eine elektronische Rechnung über den Gesamtpreis. Der Gesamtpreis ist unverzüglich mit dem Zuschlag fällig und ausschließlich zahlbar per Vorkasse-Überweisung. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Gutschrift der Zahlung bei restlos.com.

    10.3.   Zuschläge an Bieter und Käufer aus EU-Staaten können nur nach Vorlage der amtlich beglaubigten Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer umsatzsteuerfrei berechnet werden. Der Bieter hat die Mehrwertsteuer zu hinterlegen, welche nach Vorlage der ordnungsgemäß abgestempelten Original – Ausfuhrbescheinigungen oder einer Gelangenheitsbescheinigung erstattet wird.
    Bieter aus Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind, haben die Umsatzsteuer als Kaution an restlos.com zu zahlen. Nach fristgerechter Vorlage des ordnungsgemäß ausgestellten Ausfuhrnachweises wird die Umsatzsteuer umgehend zurückerstattet. Rechnungen werden dann ohne Ust-Ausweis gestellt.

    10.4. restlos.com haftet nicht für die Exportfähigkeit der zugeschlagenen Lose. Soweit restlos.com im Auftrag und für Rechnung des Bieters gesondert vergütungspflichtigte Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Versendung in Drittstaaten erbringt gilt:
    Notwendige Frachtpapiere (CMR-Frachtbrief) sind durch den Bieter zu erstellen und haben grundsätzlich den Bieter als Absender aufzuweisen. restlos.com übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit der Frachtpapiere.

    10.5. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegen den Gesamtkaufpreis ist ausgeschlossen.

    10.6. Das Eigentum an der Ware geht erst nach vollständiger Zahlung des Gesamtpreises auf den Bieter über. Eine Abholung der Ware ist erst nach vollständiger Bezahlung des Gesamtpreises möglich.

    10.7. Befindet sich der Bieter in Verzug mit der Zahlung, kann restlos.com ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen (§ 325 BGB). Die Setzung einer Nachfrist ist nicht erforderlich.

    10.8. Im Freiverkauf gelten die Regelungen entsprechend.
  11. Gefahrübergang, Abholung der Ware
    11.1. Soweit der Bieter Unternehmer ist, geht mit Erteilung des Zuschlags, bzw. Abschluss des Kaufvertrages im Freiverkauf die Sachgefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware, auf den Bieter über.
    Ist der Bieter Verbraucher geht die Sachgefahr erst mit Bereitstellung der Ware mit Ablauf der vereinbaren Abholtages oder nach Zugang der Aufforderung zur Abholung spätestens mit Ablauf des letzten Tages der in den Auktionsinformationen genannten Abholungsfristen über.

    11.2. Der Bieter erhält nach Gutschrift der Zahlung des Gesamtkaufpreises elektronisch einen Abholschein, sowie einen Link zur Buchung des Abholungstermins. Soweit nicht in den Auktionsinformationen abweichend beschrieben ist der Abholungstermin verbindlich zu buchen. Der Bieter hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Abholungstermin.

    11.3. Die Abholung der Ware hat innerhalb der in der Auktionsinformation beschriebenen Termine und zum bestätigten Abholungstermin zu erfolgen. Hält der Bieter einen vereinbarten Abholungstermin nicht ein oder kommt er der Aufforderung nach 11.1. nicht nach, ist restlos.com berechtigt nach § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz geltend machen. restlos.com kann dem Bieter nach freiem Ermessen unter Setzung einer Nachfrist zur Abholung auffordern. Alle Aufwendungen von restlos.com in Zusammenhang mit dem weiteren Abholungstermin trägt der Bieter. Wird die Ware erneut versteigert ist der Bieter ausgeschlossen. Auf einen Mehrerlös hat der Bieter keinen Anspruch.
    Wird das Los nicht oder nicht rechtzeitig abgeholt, kann restlos.com das Los nach Ablauf der Abholungsfristen auf Kosten und Gefahr des Bieters einlagern und Lagergebühren in Höhe von 0,1 % des Gesamtpreises je Kalendertag als Mindestschadensersatz geltend machen.
    Kommt der Bieter der Aufforderung von restlos.com zur Abholung (auch aus dem Lagerort) nicht innerhalb von 5 Werktagen seit deren Zugang nach, ist restlos.com nach seiner Wahl berechtigt das Los zu entsorgen.

    11.4. Der Bieter hat bei Abholung der Ware den Abholschein vorlegen. Eine gesonderte Vollmacht ist nicht erforderlich.

    11.5. Die Ware befindet sich in der Regel am möglichen Besichtigungsort, der sich aus den Publikationsmedien ergibt. Soweit in den Versteigerungsbedingungen oder Auktionsinformationen nicht abweichend bestimmt, hat der Bieter die Ware auf eigene Kosten und eigenes Risiko am Standort zu demontieren und abzuholen. restlos.com empfiehlt vor Abgabe eines Gebots oder Angebots die Ware und die örtlichen Gegebenheiten zu besichtigen. restlos.com behält sich vor, den Abholort auf den Geschäftssitz von restlos.com zu ändern.

    11.6. Die Demontage und Abholung hat unter Einhaltung aller Schutzvorschriften und gesetzlichen Anforderungen soweit notwendig durch Fachkräfte (insbesondere Elektrofachkräfte) auf Kosten und Gefahr des Bieters zu erfolgen. Mitarbeiter und sonstige Dritte auf Seiten des Bieters sind seine Erfüllungsgehilfen. Der Bieter ist verpflichtet Weisungen von restlos.com und deren Beauftragten Folge zu leisten. restlos.com kann die Demontage temporär untersagen, soweit der Bieter gesetzliche Vorgaben missachtet. Der Bieter hat von ihm eingesetzte Mitarbeiter/Beauftragte im Hinblick auf die besonderen Risiken der im Rahmen der Demontage und Abholung auszuführenden Tätigkeiten und auf Unfallverhütungsvorschriften zu unterrichten. Der Bieter trägt dafür Sorge, dass seine Mitarbeiter/Beauftragten über die gesetzlich vorgeschriebene und/oder sonstige persönliche Schutzausrüstung verfügen und so ausgestattet sind, um die erforderlichen Tätigkeiten sicher und gesund ausführen zu können.

    11.7. Die Versendung der Ware ist im Einzelfall nach Absprache mit restlos.com möglich oder soweit nach den jeweiligen Auktionsinformationen eine Versandauktion oder Auktion mit Versandoption durchgeführt wird. Die Versendung erfolgt dann auf Kosten und Gefahr des Bieters. Erwirbt ein Bieter in einer Auktion mit Versandoption auch Ware, die nicht zum Versand geeignet ist, erfolgt kein Versand.

    11.8.   restlos.com kann die Herausgabe der Ware verweigern, solange noch offene Forderungen aus der Geschäftsverbindung bestehen.

    11.9 restlos.com bleibt vorbehalten eine freiwillige Vorkommissionierung ersteigerter Lose vorzunehmen. Dies erfolgt aus logistischen und terminlichen Gründen, hieraus ergibt sich jedoch kein Anspruch für den Bieter.
  12. Gewährleistung und Schadensersatz
    12.1. Die Produktangaben, insbesondere etwaige bildliche Darstellungen sowie die Angabe technischer Daten, Maße, Fabrikate, Baujahre oder Mengenangaben in den Publikationsmedien stellen – vorbehaltlich einer anderweitigen Festlegung im Einzelfall – keine Beschaffenheitsbestimmung der Ware dar, insbesondere wird keine Beschaffenheitsgarantie übernommen. Die Informationen zur Ware stammen in der Regel vom (Vor-)Eigentümer oder Kommittenten. restlos.com ist nicht verpflichtet diese Informationen zu überprüfen.

    12.2. Wird gebrauchte Ware angeboten, machen insbesondere Gebrauchsspuren der Nutzung und altersbedingte Spuren die spezielle Charakteristik und übliche Beschaffenheit der Ware aus. Die Ware kann eingehend besichtigt und geprüft werden. Sie wird in dem momentanen Zustand angeboten, in dem sie sich befindet.

    12.3. Ist der Bieter Verbraucher verjähren Gewährleistungsansprüche innerhalb der gesetzlichen Fristen. Soweit gebrauchte Ware verkauft ist verkürzt sich die Verjährung durch Vereinbarung auf ein Jahr.

    12.4. Abweichend von 12.3. erfolgt der Verkauf gebrauchter Ware an den Verbraucher in einer von restlos.com durchgeführten öffentlich zugänglichen Versteigerung (§ 312g Absatz 2 Nummer 10 BGB) unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Die Vorschriften des BGB über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 ff BGB) finden keine Anwendung.

    12.5. Ist der Bieter Unternehmer erfolgt der Verkauf gebrauchter Ware unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Soweit ausnahmsweise Neuware angeboten wird, beträgt die Gewährleistungsfrist für Unternehmer ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung der Ware. Der Bieter hat die Ware unverzüglich bei Abholung bzw. im Falle der Versendung unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und einen eventuellen Mangel unverzüglich gegenüber restlos.com anzuzeigen. Unterlässt der Bieter die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war (§ 377 HGB). Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach dessen Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt (§ 377 Abs. 3 HGB).

    12.6. Soweit Gewährleistungsrechte bestehen, wird restlos.com die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist restlos.com stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Bieter ausschließlich Anspruch auf Minderung, der Rücktritt ist ausgeschlossen.

    12.7. Schadensersatzansprüche des Bieters sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von restlos.com, sofern der Bieter Ansprüche gegen diese geltend macht.

    12.8. restlos.com haftet unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen von restlos.com beruhen, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von restlos.com beruhen. Soweit restlos.com bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet restlos.com auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet restlos.com allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
    restlos.com haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). restlos.com haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet restlos.com im Übrigen nicht. Die Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.
  13. Schlussbestimmungen
    13.1. Für die Rechtsbeziehungen zum Bieter gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    13.2. Geschäftsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung, auch wenn restlos.com ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

    13.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist der Geschäftssitz von restlos.com, wenn der Vertragspartner Unternehmer ist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    13.4. Die Erhebung und Verarbeitung aller personenbezogenen Daten erfolgen unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben.

    13.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

    13.6. restlos.com ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

Stand 12.03.2024