ZWANGS
VERSTEIGERUNGEN

Step 1 of 6

Was möchten Sie verwerten? Um welche Branche handelt es sich?

(z.B. Gastronomieausstattung, Baumaschinen, ...)
(z.B. Metallverarbeitung)
  • Nichtzahlung von Hypothekendarlehen: Wenn eine Person ihre Hypothekendarlehen über einen längeren Zeitraum hinweg nicht bedient und keine Vereinbarungen zur Schuldenregulierung trifft, kann der Kreditgeber rechtliche Schritte einleiten, um das Haus zwangsweise zu versteigern.
  • Zahlungsrückstände bei Grundsteuern: Wenn Grundsteuern oder andere Steuern in erheblichem Umfang nicht bezahlt werden, kann die zuständige Behörde Maßnahmen ergreifen, um das Eigentum zu verkaufen und die ausstehenden Beträge einzutreiben.
  • Zwangsvollstreckung von Gerichtsurteilen: Wenn eine Person gegen ein Gerichtsurteil verstößt, beispielsweise eine Geldstrafe, Schadensersatzzahlungen oder andere finanzielle Verpflichtungen nicht erfüllt, kann der Gläubiger eine Zwangsversteigerung beantragen, um sein Recht durchzusetzen.
  • Insolvenzverfahren: Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens kann ein Insolvenzverwalter oder Gläubiger eine Zwangsversteigerung beantragen, um die Vermögenswerte des Schuldners zu liquidieren und die Gläubiger zu befriedigen.
  • Verkehrswertgutachten: Vor der Versteigerung wird in der Regel ein Verkehrswertgutachten erstellt, um den aktuellen Marktwert der zu versteigernden Immobilie zu ermitteln. Die Kosten für dieses Gutachten trägt in der Regel der Versteigerungsgericht.
  • Gerichtskosten: Das Gericht erhebt Gebühren für die Durchführung der Zwangsversteigerung. Diese Kosten umfassen unter anderem die Kosten für die Anmeldung der Zwangsversteigerung, die Zustellung der Versteigerungsunterlagen und die Veröffentlichung der Versteigerungsankündigung. Die genaue Höhe der Gerichtskosten variiert je nach Gerichtsbezirk und Versteigerungsobjekt.
  • Maklerprovision: In einigen Fällen wird ein Immobilienmakler beauftragt, die Zwangsversteigerung zu unterstützen und potenzielle Käufer zu finden. In solchen Fällen kann eine Maklerprovision anfallen, die üblicherweise vom Käufer zu zahlen ist. Die Höhe der Provision kann je nach Vereinbarung zwischen dem Makler und dem Verkäufer variieren.
  • Grunderwerbsteuer: Bei erfolgreicher Teilnahme an einer Zwangsversteigerung fällt auch die Grunderwerbsteuer an. Die genaue Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland und dem erzielten Kaufpreis.
  • Notarkosten: Die Abwicklung des Kaufvertrags erfolgt in der Regel über einen Notar. Die damit verbundenen Notarkosten, einschließlich der Beurkundungsgebühr und gegebenenfalls weiterer Auslagen, trägt in der Regel der Käufer.
  • Fortsetzung der Versteigerung: In einigen Fällen kann das Gericht beschließen, die Versteigerung zu einem späteren Zeitpunkt erneut anzusetzen. Dies kann geschehen, wenn das Gericht der Meinung ist, dass potenzielle Käufer möglicherweise nicht ausreichend informiert waren oder das Interesse an der Immobilie noch vorhanden ist. Die Versteigerung wird dann zu einem späteren Zeitpunkt erneut angekündigt.
  • Reduzierung des Mindestgebots: Das Gericht kann auch entscheiden, das Mindestgebot für die Immobilie zu senken, um potenzielle Käufer anzulocken. Durch eine Reduzierung des Mindestgebots besteht die Hoffnung, dass Interessenten eher dazu geneigt sind, ein Gebot abzugeben.
  • Rückübertragung an den Gläubiger: Wenn bei einer Zwangsversteigerung kein Gebot abgegeben wird und das Gericht keine Maßnahmen zur Fortsetzung der Versteigerung ergreift, kann die Immobilie an den Gläubiger zurückübertragen werden. Der Gläubiger kann dann entscheiden, wie er mit der Immobilie weiter verfahren möchte, beispielsweise eine erneute Versteigerung versuchen oder alternative Verkaufswege verfolgen.
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